Wissen · Schadenarten im Detail

Hochwasser, Überschwemmung, Grundwasser: ehrlich über die Grenzen

Hochwasser und Überschwemmung gehören zu den Bereichen der Sachversicherung, die am ehrlichsten behandelt werden müssen: Nicht für jede Situation und nicht für jede Betriebsstätte gewähren die Versicherer Deckung. Das erfährt man besser vor Vertragsabschluss als erst im Schadenfall.

Kurz gesagt:
  • Starkregen und der Rückstau der Ableitungen können anders beurteilt werden als Hochwasser an einem Fluss.
  • In Überflutungsgebieten, offenen Auengebieten und regelmäßig überschwemmten Gebieten kann die Deckung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
  • Grundwasser und allmähliche Durchfeuchtung sind in der Regel kein Versicherungsfall.

Warum ist das anders als bei anderen Elementarschäden?

Ein Sturm kann überall zuschlagen – ein Hochwasser dagegen vorhersehbar immer am selben Ort: entlang der Flüsse, in tiefer gelegenen Gebieten. Die Logik der Versicherung baut auf dem Zufall auf, deshalb übernehmen die Versicherer für regelmäßig und vorhersehbar überschwemmte Standorte nur eingeschränkt oder gar keine Hochwasserdeckung – in der Regel verbunden mit einer Gefährdungseinstufung, einer Wartezeit und gesonderten Limits. Das ist kein Trick, sondern die Grenze des Produkts – und genau deshalb muss die Lage der Betriebsstätte vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Was zählt als was? Die Begriffe

Hochwasser: das Übertreten von Oberflächengewässern. Überschwemmung (Binnenhochwasser): Wasser, das sich in abflusslosen Gebieten staut und ansammelt. Starkregen: in kurzer Zeit niedergehender Niederschlag, den das Ableitungssystem nicht bewältigt – dieser wird in der Regel günstiger beurteilt als Hochwasser. Grundwasser: aus dem Boden aufsteigende Feuchtigkeit – wegen ihres allmählichen Charakters in der Regel ausgeschlossen. Im Schadenfall entscheidet die Einstufung, deshalb lohnt es sich, die Definitionen der Bedingung zu kennen: Bedingungen richtig lesen.

Was kann eine gefährdete Betriebsstätte tun?

Erstens: Klären Sie die Einstufung – die Versicherer fragen nach der Adresse, das erscheint im Angebot. Zweitens: Fragen Sie alle Möglichkeiten durch – mancherorts lässt sich Schutz mit begrenzter Deckung, höherer Selbstbeteiligung oder Wartezeit gewähren. Drittens: Die technische Seite ist hier viel wert – wasserdichte Schwellen, Rückstauklappen, das Hochstellen empfindlichen Vermögens auf eine höhere Ebene. Wo die Versicherung begrenzt ist, ist Vorbeugung der wichtigste Schutz: Schadenverhütung.

Und was sehr wichtig ist: Über die Grenzen sprechen wir vor Vertragsabschluss offen. Die böse Überraschung im Schadenfall ist am teuersten – auf dieses Gespräch sollte man nicht verzichten.

Bei landwirtschaftlichen und außerörtlichen Betriebsstätten ist die Gefährdung durch Binnenhochwasser ein eigenes Thema: die Wasserregulierung des Geländes, die Abdichtung des Gebäudes und die Bodenhöhe sind die Eckpunkte des Angebots. Und so groß die Versuchung auch ist: Die Gefährdung im Fragebogen zu beschönigen, ist die schlechteste Strategie – die Realität kommt im Schadenfall ohnehin ans Licht, während genaue Angaben eine genaue Deckung ergeben.

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Dieser Artikel hat informativen Charakter und enthält allgemeine Informationen; er stellt kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Der genaue Inhalt der Versicherungsverträge wird durch die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt.

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