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Bauarbeiten, Erweiterung am Standort: Was verändert sich in der Versicherung?

Die Betriebsstätte wächst: ein neuer Hallenflügel, eine Dachsanierung, ein technologischer Umbau. Neben der Freude stellen sich zwei versicherungstechnische Fragen: Was sagt die bestehende Sachversicherung zu den Arbeiten – und wer versichert die Bauarbeiten selbst? Die beiden Fragen betreffen zwei getrennte Produkte.

Kurz gesagt:
  • Bauarbeiten bedeuten eine Risikoveränderung: dem bestehenden Sachversicherer in der Regel zu melden.
  • Die im Bau befindliche Konstruktion und das einzubauende Material fallen aus dem bestehenden Versicherungsschutz in der Regel heraus – dafür gibt es die Bauleistungsversicherung: epites.biz.
  • Die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens schützt nicht alles – das eigene Vermögen bleibt Sache des Unternehmens.

Der bestehende Vertrag während der Bauarbeiten

Die Arbeiten zeichnen das Risikobild neu: feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Dämmarbeiten), aufgerissenes Dach, zeitweise abgeschaltete Alarmzonen, betriebsfremde Arbeitskräfte auf dem Gelände. Das kann eine dem Sachversicherer zu meldende Veränderung sein – die Bedingungen können für die Bauzeit eigene Regeln, gegebenenfalls Einschränkungen enthalten. Eine unterlassene Meldung kann im Schadenfall zurückschlagen: Meldung von Datenänderungen. Für das Vermögen unter dem aufgerissenen Dach gilt zudem erhöhte Vorsicht bei der Schadenprävention: Folienabdeckung, tägliche Abschließroutine.

Der im Bau befindliche Teil: Gebiet eines anderen Produkts

Die im Bau befindliche Konstruktion, das angelieferte Material, das Gerüst, die im Einbau befindliche Technik – ihre Risiken liegen außerhalb der klassischen Sachversicherung: Das ist die Welt der Bauleistungsversicherung (in der Fachsprache C.A.R./E.A.R.). Wer sie abschließt – der Bauherr oder der Bauunternehmer – und mit welchem Inhalt: Das ist eine Schlüsselfrage des Bauvertrags, die vor der Unterschrift zu klären sich lohnt. Die Details auf der Schwesterseite: epites.biz.

Der Moment der Übergabe: der kritische Wechsel

Nach der technischen Abnahme ist der neue Gebäudeteil Teil des Vermögens des Unternehmens – er muss in die Sachversicherung aufgenommen werden: neuer Wert, gegebenenfalls neues Risikobild. Der typische Fehler: Der neue Flügel steht monatelang „im Niemandsland“ – die Bauversicherung ist schon ausgelaufen, in die Sachversicherung ist er noch nicht aufgenommen. Die richtige Routine: Mit dem Tag der Übergabe soll auch die Vertragsänderung wirksam werden. Zur Prüfung des Gesamtbilds nach der Erweiterung: jährliche Überprüfung und Gebäudewert.

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Dieser Artikel hat informativen Charakter und enthält allgemeine Informationen; er stellt kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Der genaue Inhalt der Versicherungsverträge wird durch die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt.

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