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Einbruchdiebstahl und Raub: Was erwartet der Versicherer?

Die Einbruchdeckung ist bei den Gewerbepaketen typischerweise Bestandteil oder wählbares Modul – ob die konkrete Police sie enthält und mit welcher Summe, ergibt sich aus den Bedingungen und der Police. Voraussetzung der Entschädigung ist in der Regel das angemessene Sicherungsniveau: Schlösser, Alarmanlage, gegebenenfalls Bewachung.

Kurz gesagt:
  • Einbruchdiebstahl: infolge gewaltsamen Eindringens entwendetes Vermögen – die Spuren haben Beweiskraft.
  • Die Versicherer legen Sicherungsstufen fest: Die Anforderung hängt in der Regel von Summe und Bedingung ab.
  • Bei einem Einbruch gehört die Anzeige bei der Polizei zum Schadenfall; der Meldeweg ist die Schadenhotline des Versicherers.

Was deckt die Einbruchversicherung?

Die Deckung erstreckt sich auf den Einbruchdiebstahl – also das durch einen Täter entwendete Vermögen, der gewaltsam oder unter Hinterlassung entsprechender Spuren in einen verschlossenen Raum eindringt – sowie in der Regel auf den damit verbundenen Vandalismus. Der Raub (Vermögen, das durch Gewalt gegen eine Person entwendet wird) ist ein eigens benanntes Ereignis. Das spurlose Verschwinden, Inventurfehlbestände, der Missbrauch durch Mitarbeiter sind in der Regel kein Einbruch – dafür gelten andere Regeln und teilweise andere Produkte.

Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen – „in der Regel"

Die Versicherer knüpfen die Einbruchdeckung an Sicherungsstufen: minimaler mechanischer Schutz (geeignete Schlösser), teilweiser oder vollständiger mechanisch-elektronischer Schutz (Gitter, Alarmanlage mit Fernüberwachung), bei höheren Summen sogar Bewachung durch Personal. Was an welcher Betriebsstätte erwartet wird, hängt von der Bedingung und den versicherten Summen ab – deshalb gilt hier jede Aussage nur „in der Regel". Entscheidend ist: Die in der Police festgehaltene Sicherungsstufe muss auch in der Realität funktionieren, denn das wird im Schadenfall geprüft.

Die Szene mit Szilárd, Blöki und Dóri auf der Startseite handelt genau davon: Sicherungsmaßnahmen und Versicherung wirken zusammen – wofür trotz Sicherung dennoch etwas durchrutscht, dafür ist die Deckung da. Zur eigenen Prüfung: Selbstcheck Sicherungsmaßnahmen.

Wenn es passiert ist: Polizei und Versicherer

Bei einem Einbruch laufen zwei Meldungen parallel: die Anzeige bei der Polizei – deren Vorliegen und Aktenzeichen werden zu einem Dokument des Schadenfalls – und die Schadenmeldung über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers. Der Tatort sollte bis zur Besichtigung möglichst unberührt bleiben, über die fehlenden Positionen wird eine Liste erstellt; ein aktuelles Inventar ist hier Gold wert: Vorlage für die Betriebsstätten-Inventur. Der ausführliche Ablauf: Einbruch – Polizei und Versicherer.

Die Kamera-Frage

Kamera, Alarmanlage und Bewachung können in der Versicherungsbedingung sowohl als Anforderung als auch als begünstigender Faktor erscheinen – von ihrem Verhältnis handelt ein eigener Artikel: Kamera, Alarmanlage, Bewachung und die Versicherung. Eines ist sicher: Eine gut eingerichtete Sicherung schreckt nicht nur den Einbrecher ab, sondern vereinfacht auch den Schadenfall.

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Dieser Artikel hat informativen Charakter und enthält allgemeine Informationen; er stellt kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Der genaue Inhalt der Versicherungsverträge wird durch die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt.

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