Beim Entdecken des Einbruchs sagt der Instinkt: aufräumen – dabei ist genau das der schlechteste erste Schritt. Bei einem Einbruch laufen zwei offizielle Stränge gleichzeitig an: der der Polizei und der des Versicherers. Beide brauchen dasselbe: einen unberührten Tatort und eine genaue Liste.
Die Einbruchspuren – aufgehebelte Tür, eingeschlagenes Fenster, Werkzeugspuren – sind für die Polizei Beweismittel, für den Versicherer der Nachweis der Einbruchdiebstahl: Der Versicherungsschutz ist in der Regel an das gewaltsame Eindringen geknüpft. Beim Entdecken deshalb: Polizei rufen, den Bereich absperren, Fotos aus der Distanz machen – und keinerlei Aufräumen bis zur Tatortaufnahme. Alarm- und Kameraaufzeichnungen sichern Sie sofort, bevor sie überschrieben werden.
Die Tatsache der polizeilichen Anzeige und ihre Unterlagen sind Teil des Schadenfalls – der Versicherer verlangt in der Regel eine Kopie der Anzeige, später den Bescheid über den Stand der Ermittlung. Die Schadenmeldung läuft parallel dazu über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers. Die Fehlliste geben Sie am besten gestaffelt ab: zuerst die sicher fehlenden großen Positionen, dann die vollständige Liste, so wie die Inventur voranschreitet – mit dem Hinweis, dass die Liste noch wachsen kann. Das Betriebsstätten-Inventar und die Belege leisten hier die härteste Arbeit.
Bei der Schadenregulierung prüft der Versicherer: Hat der in der Police zugesagte Vermögensschutz funktioniert – war verschlossen, was verschlossen sein musste, war der Alarm scharfgeschaltet. Deshalb ist es wichtig, dass das zugesagte Schutzniveau auch im Alltag tatsächlich funktioniert: die Anforderungen des Einbruchschutzes und der Selbsttest zum Vermögensschutz. Stockt der Fall an Schutzfragen oder an der Strittigkeit der Liste, tritt die Unterstützung durch den Makler auf der Seite des Unternehmens ein: strittige Fälle.
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