Die Werte des Unternehmens sitzen nicht immer zu Hause: das Vorführgerät auf der Messe, das Messgerät beim Kunden, das Werkzeug im Servicewagen. Die Betriebsstättendeckung endet dann – das Element außerhalb der Betriebsstätte übernimmt die Staffel. Falls es sie gibt. Und falls es gut eingestellt ist.
Die Deckung außerhalb der Betriebsstätte (Mitnahmedeckung) schützt die Vermögensgegenstände des Unternehmens bis zu dem in der Police festgelegten Limit außerhalb der Betriebsstätte – in der Regel in einem bestimmten geografischen Gebiet (im Inland, gegebenenfalls in Europa), und in der Regel für den Kreis der klassischen Schäden plus Diebstahl, mit Lagerungsregeln. Entscheidend ist das Limit: Nicht die gesamte Versicherungssumme reist mit, sondern ein eigens festgelegter Rahmen – dieser muss an den tatsächlich mitgeführten Wert angepasst werden. Zur Grundregel: Risikoort.
Der Auswärtseinsatz bringt alle Risiken an einen Ort: Transport hin und zurück (Transportfrage), nächtliche Lagerung an einem fremden Ort, hoher Publikumsverkehr am Stand. Für einen hochwertigen Ausstellungsbestand lohnt es sich, eine zeitlich begrenzte, eigens benannte Lösung zu beantragen – zugeschnitten auf die Dauer und die Route der Veranstaltung. Praktische Routine: eine Liste der mitgenommenen Gegenstände (was ging hinaus, mit welchem Wert), Fotos vom Stand, nachts verschließbare Aufbewahrung – das ist im Schadenfall die Grundlage des Nachweises.
Regelmäßig unterwegs befindliche Gegenstände – Werkzeugkasten, Messgerät, Laptop – sind das alltägliche Terrain der Deckung außerhalb. Der Klassiker der strittigen Fälle ist der im Auto zurückgelassene Gegenstand: Die Bedingungen erwarten in der Regel eine verschlossene, nicht einsehbare Aufbewahrung, die nächtliche Aufbewahrung im Auto ist häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die interne Regel (was wohin, bis wann) und ein Verzeichnis der ausgelagerten Gegenstände sind auch hier Gold wert – die verwandte Frage der Homeoffice-Geräte behandelt der Homeoffice-Artikel weiter.
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