Der Umzug ist eine der riskantesten Wochen im Unternehmensleben: das Vermögen in Kartons, unterwegs, zwischen zwei Adressen – während in der Police noch die alte Adresse steht. Die Regel ist einfach: Die Versicherung sollte zuerst umziehen, nicht zuletzt.
Der Versicherer bewertet das Risiko des neuen Standorts neu: andere Bauweise, andere Umgebung, anderer Schutz – der Wechsel ist deshalb keine automatische Adressumschreibung, sondern eine Meldung und Vertragsänderung: so funktioniert es. Das richtige Timing: sobald die neue Adresse feststeht, noch vor dem Einzug – so kommt bereits die erste dorthin gelieferte Palette unter Deckung an. Die Ortsregel ist unerbittlich: Vermögen an einer nicht in der Police stehenden Adresse ist ungedeckt.
Die auf dem Lkw befindlichen Maschinen und Waren fallen außerhalb der Grenze der Betriebsstättendeckung – hier gilt die Transportlogik: die drei Schichten. Als Lösung kommt die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens infrage (mit ihren Beschränkungen), eine eigene Transportdeckung für die Zeit des Umzugs, oder beides zusammen. Den Umzug von hochwertigen, empfindlichen Geräten (Server, Messgeräte) sollte man gesondert planen – mit einer Fachfirma und mit Dokumentation.
Die neue Adresse bringt ein neues Risikobild mit sich: andere Anforderungen an den Sicherungsschutz (Einbruchregeln), anderes Wasserschaden- und Brandrisiko, andere Lagerordnung. Innerhalb eines Monats nach dem Einzug lohnt sich eine kurze Überprüfung: die Präzisierung von Summen und Deckungsumfang im Licht der tatsächlichen Aufteilung. Der komplette Umzugsfahrplan in abhakbarer Form: Umzugs-Checkliste.
Und ein oft vergessener Bereich: die administrativen Umschreibungen. Über die Police hinaus müssen auch die Klauseln (Finanzierer!), die behördlichen Register und die Partner auf die neue Adresse umgeschrieben werden – auf der Versicherungsseite kann eine vergessene, noch auf die alte Adresse lautende Klausel im Schadenfall unnötige Umstände verursachen.
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