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Sturm und Hagel: Womit muss die Betriebsstätte rechnen?

Der Sturm ist der häufigste Elementarschaden: Er kehrt jährlich wieder und trifft die Schwachstellen der Betriebsstätte – Dach, Oberlicht, Werbetafel, Tore. Die Deckung ist Teil des Grundpakets, in den Details gibt es dennoch große Unterschiede.

Kurz gesagt:
  • Die Sturmdeckung ist Teil der Grunddeckung: Die Bedingung knüpft in der Regel an einen Windgeschwindigkeits-Schwellenwert, was als Sturm gilt.
  • Der Begleiter des Sturms ist die Durchfeuchtung: Der Schaden durch Regen, der durch ein beschädigtes Dach eindringt, gehört in der Regel zum Sturmschaden.
  • Auch hier ist Wartung eine Bedingung: Bei einem Dach in schlechtem Zustand kann der Versicherer den Schaden bestreiten.

Was gilt laut Bedingung als Sturm?

Der Sturm im Sinne der Versicherung ist kein Gefühl, sondern eine Definition: Die Bedingungen geben in der Regel einen Windgeschwindigkeits-Schwellenwert an und legen fest, welche Begleiterscheinungen dazugehören. Der Schaden durch Niederschlag, der durch ein vom Sturm beschädigtes Dach eindringt, gehört in der Regel zum Sturmschaden – der Regen, der durch ein offen gelassenes Fenster eindringt, dagegen nicht. Die Definitionen und die Ausschlüsse sind deshalb auch hier entscheidend: So lesen Sie Versicherungsbedingungen.

Die typischen Sturmschäden an Betriebsstätten

Beschädigung von Blechdach und Sandwichpaneel, Bruch von Oberlichtern, Schäden an Toren und Portalen, abgerissene Dachrinnen, umstürzende Zäune, das Abreißen der Werbetafel an der Fassade – und infolgedessen durchfeuchtete Ware. Bei einer Betriebsstätte mit Halle ist der Zustand des Dachs die Schlüsselfrage: Ein gut gewartetes Dach beugt nicht nur dem Schaden vor, sondern stärkt auch die Position des Unternehmens im Schadenfall, weil der Versicherer unter Berufung auf den vernachlässigten Zustand die Entschädigung bestreiten kann.

Für im Freien gelagertes Vermögen können eigene Regeln und Limits gelten – es lohnt sich zu wissen, was draußen stehen darf und was nicht.

Nach dem Sturm: Dokumentation und Sicherung

Die erste Aufgabe nach einem Sturm ist die Verhinderung weiterer Schäden – Abdecken mit Folie, provisorische Notdächer –, die zweite ist die Dokumentation: Fotos von allem, bevor irgendetwas abgebaut wird. Die Meldung über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers geht am schnellsten; bei großen Sturmschäden bereiten sich die Versicherer gezielt auf Massenmeldungen vor. Die ausführliche Aufgabenliste: Nach dem Sturmschaden.

Hagel: der stille Dachkiller

Hagel schlägt nicht immer ein auffälliges Loch: Mikrorisse in Wellplatten, Bitumenschindeln oder Photovoltaikanlagen können sich erst Monate später als Durchfeuchtung bemerkbar machen. Nach einem Hagelschlag lohnt sich deshalb eine Dachkontrolle, auch wenn kein sichtbarer Schaden vorliegt – und die festgestellte Beschädigung sollte möglichst rasch gemeldet werden, denn eine späte Meldung erschwert den Nachweis. Über die Deckung von Photovoltaikanlagen und Zusatzkonstruktionen sollte man sich beim Vertragsabschluss gesondert vergewissern.

An den Grenzen der Sturmdeckung lohnt es sich, bereits beim Vertragsabschluss zwei Fragen zu klären: welche Regel für Sturmschäden an im Freien gelagertem Vermögen (Paletten, aufgestellte Maschinen, Container) gilt, und ob Werbetafeln, Vordächer und Photovoltaikanlagen im versicherten Vermögen enthalten sind. Das sind typischerweise Posten, die weder in der Gebäude- noch in der Warenbestandssumme von selbst auftauchen – im Schadenfall ist aber die erste Frage, wo sie sich befinden.

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Dieser Artikel hat informativen Charakter und enthält allgemeine Informationen; er stellt kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Der genaue Inhalt der Versicherungsverträge wird durch die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt.

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