Der Sturm ist vorüber, das Dach aufgerissen, der Hof voller Trümmer. In solchen Momenten lässt sich in zwei Stunden mehr gewinnen oder verlieren als in den folgenden Wochen: die schnelle Notsicherung und die gründliche Fotodokumentation sind die zwei Säulen der Sturmschadenregulierung.
Erstens: Sicherheit – neben aufgerissenem Dach, schwingenden Blechteilen oder heruntergerissenen Leitungen sollte niemand arbeiten. Zweitens: Foto und Video von allem, so wie der Sturm es hinterlassen hat – Übersichtsaufnahmen und Nahaufnahmen. Drittens: Notsicherung – Folienabdeckung, provisorische Befestigung, Wegräumen durchnässungsgefährdeter Ware; heben Sie Rechnungen und Arbeitsscheine auf, sie sind die Belege der Schadenminderung. Viertens: Meldung über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers, mit Fotos. Der Sinn der Reihenfolge: immer erst dokumentieren, dann eingreifen.
Nach einem großen Sturm erhalten die Versicherer gleichzeitig mehrere Tausend Meldungen – die Besichtigungen stauen sich, die Wartezeiten werden länger. Gerade dann zählt eine gute Meldung noch mehr: genaue Beschreibung, geordnete Fotodokumentation, erreichbarer Ansprechpartner. Die Fernbesichtigung (foto- und videogestützte Schadenregulierung) ist in Sturmzeiten üblich – bereiten Sie systematisch aufbereitetes Material vor. Und ein ehrliches Wort: Auch der Makler kann das Anstehen in der Warteschlange nicht umgehen – helfen kann ich dabei, dass die Unterlagen vollständig sind, und dass sich, wenn der Fall stockt, wieder etwas bewegt: Hilfe bei einem strittigen Fall.
Nach Hagelschlag ist der Schaden nicht immer sichtbar: gerissene Wellplatten, beschädigte Dämmung, Mikrorisse an Solarmodulen – sie zeigen sich Wochen später als Feuchtigkeitsschaden. Nach einem Sturm mit Hagel lohnt sich deshalb eine Dachkontrolle, und gefundene Schäden sollten auch nachträglich unter Verweis auf das Sturmdatum gemeldet werden. Eine vorherige Dokumentation des Dachzustands (eine Fotoserie pro Jahr) ist viel wert: Sie belegt, dass der Schaden vom Sturm stammt und nicht von Abnutzung – die Details zum Sturmschutz.
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