Im Schadenfall muss man nicht nachdenken, sondern vorankommen – dafür ist diese Liste da. Drucken Sie sie aus oder speichern Sie sie; die ausführlichen Erklärungen finden Sie in den verlinkten Artikeln. Der Meldeweg führt immer über die Schadenhotline oder das Online-Portal des Versicherers – die Liste gibt dazu die Reihenfolge vor.
Kurz gesagt:- Die Reihenfolge: Sicherheit → Schadenminderung → Dokumentation → Meldung → Besichtigung → Nachreichung.
- Bei Einbruch zusätzlich ein Punkt: Anzeige bei der Polizei – der Tatort bleibt bis zur polizeilichen Spurensicherung unverändert.
- Bei einem festgefahrenen, strittigen Fall: Hilfe durch den Makler.
Die ersten Stunden
- ☐ Sicherheit: Niemand betritt gefährliche Bereiche; bei Bedarf Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst rufen.
- ☐ Schadenminderung: Hauptabsperrung / Strom abschalten / Abdecken mit Folie / Ware in Sicherheit bringen – was die weitere Ausbreitung stoppt.
- ☐ Foto und Video von ALLEM, bevor etwas bewegt wird – Gesamtansicht und Nahaufnahmen.
- ☐ Bei Einbruch: Polizei rufen, Anzeige erstatten – der Tatort bleibt bis zur Spurensicherung unverändert; Alarm- und Kameraaufzeichnungen sichern.
- ☐ Rechnungen und Arbeitsnachweise der Schadenminderung aufbewahren.
Die Meldung (erste 1–2 Tage)
- ☐ Meldung über die Schadenhotline oder das Online-Schadenportal des Versicherers – mit Policennummer und Fotos.
- ☐ Die erhaltene Schadennummer notieren – jeder weitere Schriftverkehr bezieht sich darauf.
- ☐ Liste der beschädigten Positionen – auf Basis des Inventars; mit dem Hinweis, dass die Liste noch erweitert werden kann.
- ☐ Belege zusammenstellen: Rechnungen, Aufzeichnungen, Prüfprotokolle.
- ☐ Ist ein finanziertes (geleastes, mit Klausel versehenes) Objekt betroffen? – den Finanzierer laut Vertrag informieren.
Der ausführliche Ablauf: Schadenmeldung Schritt für Schritt; gesonderte Leitfäden je Schadenart: Feuer, Sturm, Einbruch, Wasserschaden.
Von der Besichtigung bis zur Auszahlung
- ☐ Besichtigungstermin vereinbart; der Schadenort bleibt bis zur Besichtigung möglichst unverändert.
- ☐ Bei der Besichtigung: Police, Inventar, Belege, Fotos griffbereit; jede betroffene Position wird gezeigt.
- ☐ Nachreichung fehlender Unterlagen in einem Durchgang, vollständig – die Technik dazu.
- ☐ Die Kalkulation vor der Einigung Position für Position durchsehen – worauf Sie achten sollten.
- ☐ Wenn der Fall stockt oder strittig ist: Hilfe durch den Makler – so funktioniert es.
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Dieser Artikel hat informativen Charakter und enthält allgemeine Informationen; er stellt kein Angebot und keine Versicherungsberatung dar. Der genaue Inhalt der Versicherungsverträge wird durch die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Versicherer bestimmt.
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