Die klassische Sachversicherung schützt Maschinen gegen Feuer, Sturm, Wasserschaden und Einbruch. Aber was, wenn die Maschine von selbst ausfällt – wegen eines Lagerschadens, eines Motordefekts, eines Bedienfehlers? Dafür ist die Maschinenbruchversicherung da: ein eigenes Modul mit eigener Logik.
Die Maschinenbruchversicherung entschädigt die unerwartete, innere Beschädigung von Maschinen und Anlagen: Bruch infolge von Material- und Herstellungsfehlern, den Fehler des Bedieners, Überlastung, Kurzschluss, das Eindringen eines Fremdkörpers. Also genau den Bereich, der aus der Grunddeckung gegen Feuer- und Elementarschäden herausfällt. Bei einem Produktionsunternehmen kann dieser Unterschied betriebskritisch sein: Der wochenlange Ausfall einer Schlüsselmaschine ist ein sogar häufigeres Szenario als ein Feuer.
Der Maschinenbruch ist kein Wartungsvertrag: Die natürliche Abnutzung von Verschleißteilen, Schäden infolge unterlassener Wartung, Fehler im Rahmen der Garantie gehören nicht dazu. Die Deckung ist für das Unerwartete gedacht – die planbare Wartung bleibt Aufgabe des Unternehmens. An der Grenze zwischen beidem ist die dokumentierte Servicehistorie der beste Freund des Unternehmens: Sie beweist im Schadenfall, dass die Maschine ordnungsgemäß gewartet wurde.
Drei Fragen entscheiden: Wie hoch ist der Wert des Maschinenparks, wie stark steht der Betrieb beim Ausfall einer einzelnen Maschine still, und wie schnell lässt sich die kritische Maschine ersetzen? Wo eine einzelne CNC-Maschine, eine Druckmaschine oder ein Kühlkompressor das Herzstück des Betriebs ist, gehört die Abwägung des Maschinenbruch-Moduls zur Pflicht. Im Büroumfeld ist eher die Deckung für elektronische Geräte das relevante Gegenstück. Grundlage für die Entscheidung ist die Maschinenpark-Liste: Maschineninventur und Wertliste.
Bei der Besichtigung gehen wir den Maschinenpark gemeinsam durch und besprechen offen: Wo würde das Modul echten Schutz bieten, und wo wäre es überflüssig?
Die Maschinenbruchdeckung entschädigt die Kosten für Reparatur oder Austausch; für den Ausfall durch den Stillstand lässt sich eine gesonderte Betriebsunterbrechungsdeckung (Maschinen-Betriebsunterbrechung) abschließen – daneben lohnt es sich, auch einen praktischen Plan B bereitzuhalten. Deshalb lohnt es sich, neben dem Modul auch einen praktischen Plan B zu entwerfen – Mietmaschine, Subunternehmerkapazität, kritische Ersatzteile auf Lager. Versicherung und betrieblicher Puffer ergeben zusammen echten Schutz.
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