Der Warenbestand ist die beweglichste Vermögensgruppe: Montags ist das Lager leer, donnerstags fahren drei Lkw vor. Ist die Versicherungssumme eine einzige starre Zahl, zahlt das Unternehmen entweder unnötig, oder es ist in der Spitzenzeit unterversichert – genau dann, wenn der Wert am höchsten ist.
Die Bedingungen behandeln den Warenbestand in der Regel zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten: die Ware des Händlers zum Einkaufspreis, die Halb- und Fertigerzeugnisse des Herstellers zu den aufgewendeten Kosten. Die entgangene Handelsspanne und der ausgefallene Gewinn sind kein Sachschaden, daher zahlt die Sachversicherung dafür nicht – für die finanziellen Folgen des Stillstands ist die Betriebsunterbrechungsversicherung zuständig, im Rahmen ihrer Bedingungen. Das ist eine wichtige Grenze, die man besser vorher kennt, als sie im Schadenfall zu erfahren.
In der Praxis gibt es mehrere Muster, je nach Versicherer mit unterschiedlichem Namen und Inhalt: die Angabe des Durchschnittsbestands (das übliche Niveau, etwa der Jahresdurchschnitt), die Festlegung des Höchstwerts (die jemals erreichte Spitze), oder die Kombination aus beidem mit Limits und Meldevorschriften. Bei manchen Versicherern lässt sich eine befristete Auffüllung durch eine gesonderte Meldung anheben. Was für das jeweilige Unternehmen passt, hängt vom Lagerumschlag ab – das lohnt sich, bei der Betriebsbesichtigung durchzurechnen.
Eines ist sicher: Den Spitzenwert zu verschweigen, ist eine schlechte Strategie – kommt der Schaden genau in der Spitze, greift die Unterversicherungsregel genau dort: anteilige Entschädigung.
Beim Warenbestand können die Bedingungen auch Lagerungsvorschriften vorgeben: wasserempfindliche Ware oberhalb des Bodenniveaus, brennbare Stoffe getrennt gelagert, Freilagerung nur wenn ausdrücklich benannt. Das sind keine Schikanen: Ordnung im Lager verkleinert auch den Schaden. Die Artikel zu Sturm- und Wasserschäden (Sturm, Leitungswasserschaden) zeigen, warum das unterste Regal und der Hof die beiden kritischen Zonen sind.
Beim Saisonwechsel eine gute Routine: vor der Auffüllung ein Blick in die Police – reicht die Summe, ist eine befristete Erhöhung nötig? Das dauert fünf Minuten und beugt genau der schlimmsten Überraschung vor.
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