Die Irrtümer rund um die Sachversicherung kommen teurer als die Prämie: Sie führen zu falschen Entscheidungen und im Schadenfall zu Enttäuschung. Wir haben die häufigsten gesammelt – zu jedem das sachliche Bild.
An einer gemieteten Betriebsstätte schützt die Gebäudeversicherung den Eigentümer – die Maschinen und der Warenbestand des Unternehmens bleiben außen vor. Bei einem eigenen Gebäude wiederum erstreckt sich die Gebäudedeckung allein nicht auf die Einrichtung und den Warenbestand: Das ist eine eigene Vermögensgruppe mit eigener Summe. Details: Wer versichert was und Die drei Vermögensgruppen.
Die Versicherer leisten nach ihren Bedingungen – in den meisten Fällen ohne Probleme. Enttäuschungen entstehen in der Regel aus drei Quellen: unterversicherte Werte (anteilige Entschädigung), ein unter einen Ausschluss fallender Schaden, oder die Verletzung der Regeln zur Schadenmeldung. Alle drei lassen sich vermeiden – genau darin liegt der Sinn der Vorbereitung. Ehrlich zu den Ablehnungsgründen: Häufige Ablehnungsgründe.
Er kann gut sein – und er kann auch einfach nur billig sein. Die Frage ist nicht die Prämie, sondern ob er die heutigen Werte und den heutigen Betrieb schützt: Der Maschinenpark-Wert und Warenbestand von vor fünf Jahren können heute zu niedrig angesetzt sein, und die Unterversicherung zeigt sich ausgerechnet erst im Schadenfall. Ein Wechsel ist deshalb nicht immer nötig: Stimmt der Inhalt, reicht eine Anpassung – davon handelt die Vertragsdurchsicht.
Das Gegenteil ist richtig: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger kann es einen größeren Schaden aus eigener Kraft verkraften. Eine abgebrannte Werkstatt oder ein durchnässtes Lager ist beim kleinen Unternehmen keine Unannehmlichkeit, sondern eine Existenzfrage. Die Deckung lässt sich zudem an die Unternehmensgröße anpassen – die Besichtigung hilft dabei, kostenfrei.
Bei einer finanzierten Immobilie oder einer geleasten Maschine ist die Deckung tatsächlich meist eine Vorgabe – wer aber nur auf das Papier schaut, zahlt zweimal: einmal die Prämie, einmal die im Schadenfall fehlende Entschädigung. Die Vorgabe des Finanzierers ist das Minimum, nicht das Ziel: Der Vertrag muss in erster Linie das Unternehmen schützen – die Klausel ist jedoch keine Formsache, sondern regelt, an wen der Versicherer im Schadenfall zahlt; deshalb muss ihr Inhalt mit dem Finanzierungsvertrag abgeglichen werden. Details: Geleaste und finanzierte Wirtschaftsgüter.
Und noch eine allgemeine Lehre: Auf einen Irrtum antwortet man mit Aufklärung, auf eine Tatsache mit einem Plan. Die vollständige Sammlung mit zehn Irrtümern: Sammlung zum Entkräften von Irrtümern.
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